Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über die Plattform syvera.ai oder auf andere Weise mit Syvera GmbH geschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, Syvera stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Nutzer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Durch die Registrierung oder den Kauf eines Abonnements auf syvera.ai gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn Syvera das Angebot durch Bereitstellung des Zugangs zum gebuchten Dienst oder durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail annimmt.
(4) Der Vertragstext wird von Syvera gespeichert und ist dem Nutzer nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Die wesentlichen Vertragsinformationen und diese AGB können jedoch jederzeit auf der Website abgerufen werden.
§ 3 Leistungen
(1) Syvera stellt dem Nutzer eine KI-gestützte Low-Code-Plattform zur Verfügung, mit der digitale Anwendungen, Prototypen und Automatisierungen erstellt werden können (nachfolgend „Dienst").
(2) Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Abonnement-Modell, das der Nutzer gebucht hat, sowie aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.
(3) Syvera ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, Funktionen hinzuzufügen oder zu entfernen, solange dadurch die wesentlichen Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden. Bei wesentlichen Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig informiert.
(4) Syvera strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5% im Jahresdurchschnitt an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten der Wartung sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von Syvera liegen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die jeweils aktuellen Preise für die angebotenen Dienste sind auf der Website unter /pricing veröffentlicht. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Abonnements werden monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(3) Syvera behält sich vor, Preisänderungen vorzunehmen. Bestehende Abonnements werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich informiert. Der Nutzer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Syvera berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
(5) Für Verbraucher gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Nach Beginn der Nutzung des Dienstes erlischt das Widerrufsrecht, sofern der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
§ 5 Nutzungsrechte und Eigentum
(1) Syvera räumt dem Nutzer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Dienstes für die Vertragslaufzeit ein.
(2) Der Nutzer behält alle Rechte an den Inhalten und Daten, die er in den Dienst eingibt oder damit erstellt (nachfolgend „Nutzerdaten"). Der Nutzer gewährt Syvera eine begrenzte Lizenz zur Verarbeitung der Nutzerdaten, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist.
(3) Die mit dem Dienst erstellten Anwendungen und Prototypen gehören dem Nutzer. Syvera beansprucht keine Eigentumsrechte an vom Nutzer erstellten Inhalten.
(4) Der Quellcode der Syvera-Plattform selbst ist urheberrechtlich geschützt und verbleibt im Eigentum von Syvera.
§ 6 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu nutzen.
(2) Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt:
- den Dienst für rechtswidrige Zwecke zu nutzen
- Inhalte zu erstellen, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen
- die Plattform zu übermäßig zu belasten oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen
- Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben (soweit nicht ausdrücklich erlaubt)
- die Plattform zu reverse-engineeren oder zu dekompilieren
- automatisierte Scraping- oder Crawling-Aktivitäten durchzuführen
(3) Der Nutzer ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich und hat Syvera unverzüglich über einen Missbrauch seiner Zugangsdaten zu informieren.
§ 7 Datenschutz
(1) Syvera erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
(3) Soweit Syvera im Rahmen der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten verarbeitet, die der Nutzer übermittelt hat, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 8 Haftung
(1) Syvera haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Syvera auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine weitergehende Haftung von Syvera ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Syvera nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Syvera einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Abonnements werden für den gewählten Zeitraum (monatlich oder jährlich) abgeschlossen und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
(2) Monatsabonnements können mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Jahresabonnements können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
(3) Die Kündigung kann über das Nutzer-Dashboard oder per E-Mail an kuendigung@syvera.ai erfolgen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Syvera insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt.
(5) Nach Kündigung werden die Nutzerdaten für 30 Tage aufbewahrt und können exportiert werden. Danach werden sie unwiderruflich gelöscht.
§ 10 Änderungen der AGB
(1) Syvera behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.
(2) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Recht zum Widerspruch und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
(3) Syvera ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
