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Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

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Der Arbeitsvertrag gehört zu den zentralen Grundlagen eines jeden Beschäftigungsverhältnisses. Er ist nicht nur ein Dokument, das die Bedingungen der Zusammenarbeit festhält, sondern auch ein rechtlich bindendes Abkommen, das die gegenseitigen Erwartungen, Rechte und Pflichten regelt. Für Unternehmen ist es entscheidend, dass der Arbeitsvertrag sorgfältig und rechtssicher formuliert wird – denn bei Unklarheiten oder Formfehlern können juristische Konsequenzen folgen.

Was genau ist ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen – und der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung eines Arbeitsentgelts. Das Besondere daran ist, dass der Arbeitnehmer seine Leistung persönlich, weisungsgebunden und in Abhängigkeit zum Arbeitgeber erbringt. Daraus ergibt sich eine enge rechtliche Verbindung, die deutlich über das hinausgeht, was etwa bei einer freien Mitarbeit der Fall wäre.

In Deutschland ist der Arbeitsvertrag rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Insbesondere § 611a BGB definiert die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses. Ergänzt wird diese gesetzliche Grundlage durch viele weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen – etwa durch das Nachweisgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder durch tarifliche und betriebliche Vereinbarungen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Arbeitsverträge nicht nur inhaltlich vollständig, sondern auch im Einklang mit aktuellen rechtlichen Vorgaben stehen.

Formen von Arbeitsverträgen – Vielfalt mit rechtlicher Wirkung

Je nach Art der Beschäftigung unterscheidet sich auch die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsvertrags. Am häufigsten kommt der unbefristete Arbeitsvertrag zum Einsatz. Er ist auf eine dauerhafte Zusammenarbeit ausgelegt und kann nur durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Diese Form bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die größte Sicherheit.

In manchen Fällen wird hingegen ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen – etwa bei zeitlich begrenzten Projekten, saisonalen Auftragsspitzen oder Elternzeitvertretungen. Dabei muss die Befristung bereits beim Vertragsabschluss schriftlich fixiert werden. Ohne diese Schriftform ist die Befristung unwirksam, und es entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Auch Teilzeitarbeitsverträge sind weit verbreitet. Sie regeln eine wöchentliche Arbeitszeit, die unter der im Betrieb üblichen Vollzeit liegt. Für den rechtlichen Rahmen spielt die Arbeitszeit allerdings keine Rolle: Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderformen wie geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Werkstudentenverträge oder spezifische Regelungen für Auszubildende und Praktikanten.

Was gehört in einen rechtssicheren Arbeitsvertrag?

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein geregeltes Arbeitsverhältnis – und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten. Gerade in Zeiten wachsender regulatorischer Anforderungen ist es für Unternehmen unerlässlich, die wesentlichen Vertragsinhalte sauber, nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren.

Dabei schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass bestimmte Angaben zwingend schriftlich fixiert sein müssen. Seit der Reform im Jahr 2022 gilt das sogar schon ab dem ersten Arbeitstag. Wer als Arbeitgeber an dieser Stelle nachlässig ist, riskiert Bußgelder und Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden oder Mitarbeitenden. Doch welche Inhalte müssen konkret im Arbeitsvertrag geregelt sein?

Diese Angaben gehören in jeden rechtssicheren Arbeitsvertrag:

Ergänzende Inhalte – für mehr Klarheit und Sicherheit

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben empfiehlt es sich, zusätzliche Regelungen in den Vertrag aufzunehmen. Diese können nicht nur für mehr Transparenz sorgen, sondern auch rechtliche Fallstricke vermeiden.

Dazu zählen beispielsweise:

Ein gut formulierter Arbeitsvertrag trägt wesentlich dazu bei, die Erwartungen auf beiden Seiten zu klären. Für Arbeitgeber bedeutet das nicht nur rechtliche Absicherung, sondern auch eine verlässliche Basis für eine langfristige Zusammenarbeit.

Wer ganz sicher gehen möchte, sollte sich bei der Erstellung oder Überarbeitung von Arbeitsverträgen juristisch beraten lassen oder auf professionelle HR-Softwarelösungen setzen, die aktuelle rechtliche Vorgaben automatisch berücksichtigen – wie beispielsweise die ERP-Lösung Syvera, die eine zentrale und gesetzeskonforme Verwaltung von Arbeitsverträgen und Personaldaten ermöglicht.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag?

Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags entstehen für beide Seiten verbindliche Verpflichtungen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Tätigkeit persönlich und nach den Vorgaben des Arbeitgebers zu erbringen. Dabei unterliegt er dessen Weisungen – sowohl hinsichtlich des Arbeitsorts und der Arbeitszeit als auch bezüglich der Art und Weise, wie die Leistung erbracht wird. Gleichzeitig ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere bei sensiblen Unternehmensdaten oder Kundeninformationen.

Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Gehalts, zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und zum Schutz seiner Mitarbeitenden – etwa im Hinblick auf Arbeitsschutz, Gleichbehandlung oder Mutterschutz. Auch die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel zählen zu seinen zentralen Aufgaben.

Gerade im betrieblichen Alltag zeigt sich, wie wichtig ein klar formulierter Arbeitsvertrag ist. Er schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen. Werden Pflichten verletzt – sei es durch unentschuldigtes Fehlen, unzulässige Nebentätigkeit oder unrechtmäßige Kündigung – kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.