Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben zur Verschlankung administrativer Prozesse in deutschen Unternehmen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Unternehmen zu entlasten und die Digitalisierung im Geschäftsalltag zu fördern.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Inhalte, die Auswirkungen für Unternehmen und wie Sie konkret von den Neuregelungen profitieren können – verständlich, praxisnah und mit Blick auf digitale Lösungen wie Syvera.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde im Frühjahr 2025 vom Bundestag verabschiedet und ist Teil einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung des Bürokratieaufwands insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Mit dem BEG IV sollen Unternehmen laut Bundeswirtschaftsministerium jährlich um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet werden.
Damit Sie sofort erkennen, welche Regelungen für Ihr Unternehmen relevant sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammengefasst:
Bisherige RegelungNeue Regelung ab 202510 Jahre Aufbewahrungspflicht8 Jahre für Buchungsbelege
Diese Änderung betrifft vor allem Rechnungen, Lieferscheine, Buchungsjournale und Geschäftsbriefe. Sie reduziert nicht nur den Speicherbedarf, sondern auch Archivkosten.
Arbeitgeber erhalten künftig die eAU-Daten automatisch von den Krankenkassen – ohne aktives Anfordern oder Papierbelege.
Vorteil:
Behördliche Meldepflichten wie z. B. zur Sozialversicherung oder zum Transparenzregister sollen künftig zentral digital über ein einheitliches Portal abgewickelt werden können.
Ausblick: Die Einführung eines zentralen digitalen Unternehmenspostfachs ist bereits in Planung.
Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienunterkünften müssen keine schriftlichen Meldescheine mehr von deutschen Gästen erfassen.
Effekt: Deutlich weniger Bürokratie im Tourismussektor und schnellerer Check-in-Prozess.
Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten werden teilweise von Erhebungen des Statistischen Bundesamts befreit oder erhalten vereinfachte Verfahren.
Die Änderungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV haben direkte positive Effekte auf den unternehmerischen Alltag:
Wichtig: Unternehmen, die bereits auf eine digitale Infrastruktur setzen – wie z. B. ERP- oder HR-Softwarelösungen von Syvera – können die Vorteile sofort und effizient nutzen.
Damit Sie den größtmöglichen Nutzen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ziehen können, empfehlen wir folgende Schritte:
Einer der deutlichsten Schritte im Bürokratieentlastungsgesetz IV ist die Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Bisher mussten viele geschäftsrelevante Unterlagen – wie Rechnungen, Buchungsjournale oder Geschäftsbriefe – zehn Jahre lang archiviert werden. Diese Pflicht verursachte nicht nur Kosten für Archivflächen und IT-Speicher, sondern auch Aufwand in der Verwaltung.
Ab 2025 wird die Frist in vielen Fällen um zwei Jahre verkürzt – das spart bares Geld und administrative Ressourcen.
Fazit: Die neue Regelung entlastet Unternehmen vor allem bei digitaler Buchhaltung und Dokumentenarchivierung. Wer bereits auf ERP-Systeme wie Syvera setzt, kann diese Anpassung leicht umsetzen und Speicherressourcen gezielt freigeben.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV bietet Unternehmen 2025 die Chance, internen Verwaltungsaufwand erheblich zu senken und sich stärker auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren. Besonders für KMU, die oft stark unter Bürokratie leiden, ist das Gesetz ein dringend benötigter Schritt hin zu mehr Effizienz und Digitalisierung.
Mit modernen Softwarelösungen wie Syvera lassen sich viele dieser neuen Möglichkeiten direkt umsetzen – von der automatisierten Dokumentenverwaltung bis zur Anbindung an Behördenportale.
Tipp: Nutzen Sie die Reform als Anlass, Ihre internen Prozesse zu digitalisieren und langfristig schlanker aufzustellen.