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Bürokratieentlastungsgesetz IV: Weniger Kosten, mehr Effizienz

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Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist eines der bedeutendsten Reformvorhaben zur Verschlankung administrativer Prozesse in deutschen Unternehmen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Unternehmen zu entlasten und die Digitalisierung im Geschäftsalltag zu fördern.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Inhalte, die Auswirkungen für Unternehmen und wie Sie konkret von den Neuregelungen profitieren können – verständlich, praxisnah und mit Blick auf digitale Lösungen wie Syvera.

Was ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV?

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde im Frühjahr 2025 vom Bundestag verabschiedet und ist Teil einer Reihe von Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduzierung des Bürokratieaufwands insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Zielsetzung des Gesetzes:

  • Vereinfachung von Melde-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
  • Förderung digitaler Prozesse in der Verwaltung und Kommunikation
  • Entlastung von Verwaltungskosten durch weniger Pflichtdokumentation
  • Beschleunigung administrativer Abläufe bei Gründung und Geschäftsführung

Mit dem BEG IV sollen Unternehmen laut Bundeswirtschaftsministerium jährlich um rund 1,2 Milliarden Euro entlastet werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Damit Sie sofort erkennen, welche Regelungen für Ihr Unternehmen relevant sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen übersichtlich zusammengefasst:

1. Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Bisherige RegelungNeue Regelung ab 202510 Jahre Aufbewahrungspflicht8 Jahre für Buchungsbelege

Diese Änderung betrifft vor allem Rechnungen, Lieferscheine, Buchungsjournale und Geschäftsbriefe. Sie reduziert nicht nur den Speicherbedarf, sondern auch Archivkosten.

2. Vereinfachung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Arbeitgeber erhalten künftig die eAU-Daten automatisch von den Krankenkassen – ohne aktives Anfordern oder Papierbelege.

Vorteil:

  • Weniger Rückfragen in der Personalabteilung
  • Kein Einscannen oder Archivieren von Papierformularen mehr

3. Digitale Kommunikation mit Behörden

Behördliche Meldepflichten wie z. B. zur Sozialversicherung oder zum Transparenzregister sollen künftig zentral digital über ein einheitliches Portal abgewickelt werden können.

Ausblick: Die Einführung eines zentralen digitalen Unternehmenspostfachs ist bereits in Planung.

4. Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste

Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienunterkünften müssen keine schriftlichen Meldescheine mehr von deutschen Gästen erfassen.

Effekt: Deutlich weniger Bürokratie im Tourismussektor und schnellerer Check-in-Prozess.

5. Erleichterungen für Kleinunternehmen bei Statistikpflichten

Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten werden teilweise von Erhebungen des Statistischen Bundesamts befreit oder erhalten vereinfachte Verfahren.

Vorteile für Unternehmen: Weniger Aufwand, mehr Fokus aufs Kerngeschäft

Die Änderungen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV haben direkte positive Effekte auf den unternehmerischen Alltag:

Konkrete Entlastungen:

  • Reduzierter Verwaltungsaufwand – weniger Formulare, weniger Fristen
  • Kostenersparnis – z. B. durch kürzere Archivierungszeiten
  • Schnellere Prozesse – besonders bei Krankmeldungen, Kommunikation mit Behörden oder Gästen
  • Digitalisierungsschub – stärkere Anreize zur Einführung digitaler Tools

Wichtig: Unternehmen, die bereits auf eine digitale Infrastruktur setzen – wie z. B. ERP- oder HR-Softwarelösungen von Syvera – können die Vorteile sofort und effizient nutzen.

Wie Ihr Unternehmen vom BEG IV profitiert – 5 Praxistipps

Damit Sie den größtmöglichen Nutzen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ziehen können, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Archivstruktur überarbeiten: Prüfen Sie, welche Dokumente nun früher vernichtet werden können.
  2. Digitale Krankmeldung integrieren: Stellen Sie auf automatisierte eAU-Prozesse um.
  3. Meldepflichten zentralisieren: Nutzen Sie Tools, die Schnittstellen zur digitalen Behördenkommunikation bieten.
  4. Statistikpflicht prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen weiterhin meldepflichtig ist.
  5. Digitale Unternehmenssoftware einsetzen: Durch Lösungen wie Syvera können viele dieser Prozesse automatisiert und zentral gesteuert werden.

Aufbewahrungsfristen werden verkürzt: Das bringt echte Entlastung

Einer der deutlichsten Schritte im Bürokratieentlastungsgesetz IV ist die Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Bisher mussten viele geschäftsrelevante Unterlagen – wie Rechnungen, Buchungsjournale oder Geschäftsbriefe – zehn Jahre lang archiviert werden. Diese Pflicht verursachte nicht nur Kosten für Archivflächen und IT-Speicher, sondern auch Aufwand in der Verwaltung.

Ab 2025 wird die Frist in vielen Fällen um zwei Jahre verkürzt – das spart bares Geld und administrative Ressourcen.

Fazit: Die neue Regelung entlastet Unternehmen vor allem bei digitaler Buchhaltung und Dokumentenarchivierung. Wer bereits auf ERP-Systeme wie Syvera setzt, kann diese Anpassung leicht umsetzen und Speicherressourcen gezielt freigeben.

Fazit: Bürokratieabbau als echter Wettbewerbsvorteil

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV bietet Unternehmen 2025 die Chance, internen Verwaltungsaufwand erheblich zu senken und sich stärker auf das eigentliche Kerngeschäft zu konzentrieren. Besonders für KMU, die oft stark unter Bürokratie leiden, ist das Gesetz ein dringend benötigter Schritt hin zu mehr Effizienz und Digitalisierung.

Mit modernen Softwarelösungen wie Syvera lassen sich viele dieser neuen Möglichkeiten direkt umsetzen – von der automatisierten Dokumentenverwaltung bis zur Anbindung an Behördenportale.

Tipp: Nutzen Sie die Reform als Anlass, Ihre internen Prozesse zu digitalisieren und langfristig schlanker aufzustellen.

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