Wir implementieren maßgeschneiderte Softwarelösungen für die digitale Transformation Ihres Unternehmens
Modulare ERP-Lösung Individuell anpassbar für Ihre Unternehmensprozesse – flexibel einsetzbar, sicher und zukunftsfähig. Jetzt beraten lassen
Lesezeit:
5 Minunten

Digitale Barrierefreiheit im Unternehmen: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025 verlangt

Teile diesen Beitrag:

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025 beginnt für Unternehmen eine neue Ära in der digitalen Kommunikation: Ab dem 28. Juni 2025 sind zahlreiche digitale Produkte und Dienstleistungen verpflichtend barrierefrei anzubieten. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die digitale Anwendungen für Verbraucher:innen bereitstellen – vom Webshop über Bankautomaten bis zur E-Book-Plattform. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Was das konkret für Unternehmen bedeutet und wie sie sich vorbereiten können, zeigt dieser umfassende Ratgeber.

Hintergrund und Ziel des BFSG: Eine digitale Welt für alle

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als „European Accessibility Act“. Ziel ist es, die digitale Teilhabe in der EU zu verbessern und den Binnenmarkt zu stärken, indem einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen eingeführt werden.

In Deutschland wurde die Richtlinie mit dem BFSG in nationales Recht überführt. Damit wird die digitale Barrierefreiheit für viele privatwirtschaftliche Anbieter zur gesetzlichen Pflicht. Das betrifft insbesondere:

  • Websites und Apps von E-Commerce-Unternehmen
  • Softwarelösungen für den Endverbrauchermarkt (z. B. Buchungsplattformen)
  • Bankdienstleistungen, Geldautomaten und Banking-Apps
  • E-Books und deren Lesegeräte
  • Öffentliche Ticket- und Informationssysteme

Das Gesetz verfolgt einen inklusiven Ansatz: Alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – sollen digitale Dienste vollumfänglich, eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Entgegen der weitverbreiteten Annahme, dass nur Behörden oder große Konzerne betroffen sind, gilt das Gesetz auch für privatwirtschaftliche Unternehmen, wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro), sofern sie keine Software oder digitale Systeme verkaufen oder bereitstellen.

Einige typische Beispiele für betroffene Unternehmen:

  • Online-Shops müssen ihre Website sowie den Checkout-Prozess barrierefrei gestalten.
  • Softwareanbieter, deren Produkte Endkund:innen adressieren, müssen ihre Benutzeroberflächen anpassen.
  • Reiseportale oder Ticketbuchungssysteme müssen allen Nutzer:innen gleichermaßen zugänglich sein.
  • Zahlungsterminals im Einzelhandel müssen auch von Personen mit Einschränkungen bedienbar sein.

Die Anforderungen betreffen sowohl die technische Umsetzung als auch die Gestaltung von Inhalten und Nutzerführung.

Welche Anforderungen stellt das BFSG an die digitale Barrierefreiheit?

Im Kern orientiert sich das Gesetz an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Das bedeutet, digitale Angebote müssen in Bezug auf folgende Prinzipien gestaltet werden:

1. Wahrnehmbarkeit

Informationen müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können:

  • Texte müssen ausreichend Kontrast aufweisen
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos

2. Bedienbarkeit

Die Navigation und Interaktion muss für alle Nutzer:innen funktionieren:

  • Steuerung per Tastatur (ohne Maus)
  • Vermeidung von Zeitlimits oder Animationen, die nicht deaktivierbar sind
  • Klare Strukturierung von Formularen und Buttons

3. Verständlichkeit

Die Inhalte und Funktionen sollen leicht verständlich sein:

  • Einfache Sprache oder zumindest klare Begriffe
  • Einheitliche Navigationselemente
  • Fehlermeldungen, die hilfreich sind

4. Robustheit

Die Inhalte müssen von verschiedenen Technologien (z. B. Screenreadern) lesbar und interpretierbar sein:

  • Sauberer HTML-Code
  • Semantische Auszeichnung (z. B. korrekte Verwendung von Überschriften)
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien

Diese Anforderungen gelten für Webseiten, mobile Apps, Softwareprodukte, digitale Terminals und weitere digitale Dienstleistungen.

Fristen, Pflichten und Sanktionen: Was Unternehmen beachten müssen

Die Umsetzungsfrist endet am 28. Juni 2025. Bis dahin müssen alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für Produkte, die vor diesem Stichtag auf dem Markt sind, gelten teilweise Übergangsregelungen, jedoch nur eingeschränkt und nicht unbegrenzt.

Besonders wichtig: Das BFSG sieht stichprobenartige Kontrollen durch Marktüberwachungsbehörden vor. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden. Zudem drohen Imageverluste und rechtliche Risiken, etwa durch Abmahnungen oder Klagen auf Barrierefreiheit.

Daher empfiehlt es sich, die digitale Barrierefreiheit nicht erst kurzfristig umzusetzen, sondern strategisch in die digitale Transformation einzubetten.

5 Schritte zur barrierefreien digitalen Lösung

1. Bestandsaufnahme: Was ist bereits vorhanden?

Führen Sie einen Accessibility Audit durch – intern oder mit externer Unterstützung. Dabei wird geprüft, inwieweit Ihre bestehenden digitalen Kanäle bereits barrierefrei sind.

2. Anforderungen definieren

Welche Inhalte oder Funktionen müssen angepasst werden? Wo sind Lücken? Welche Standards (z. B. WCAG 2.1) sind anzuwenden?

3. Umsetzung planen

Integrieren Sie Barrierefreiheit in den Entwicklungsprozess – z. B. durch UX-Design mit Fokus auf Kontrast, Fokuszustände, Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität.

4. Tests durchführen

Lassen Sie Ihre digitalen Lösungen mit Hilfstechnologien testen (z. B. Screenreader, Braillezeile). Zusätzlich sollten reale Nutzer:innen mit Einschränkungen eingebunden werden.

5. Schulungen und Prozesse etablieren

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Schulen Sie Ihre Teams regelmäßig und dokumentieren Sie barrierefreie Standards als Teil Ihrer Design- und Entwicklungsrichtlinien.

Fazit: Digitale Barrierefreiheit ist mehr als gesetzliche Pflicht – sie ist unternehmerische Verantwortung

Das BFSG bringt eine neue Qualität in die Digitalisierung – es verlangt nicht nur technische Anpassungen, sondern ein Umdenken in der Art, wie digitale Angebote gestaltet werden. Wer frühzeitig handelt, profitiert mehrfach:

  • Rechtskonformität durch Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
  • Erweiterung der Zielgruppe durch inklusives Design
  • Wettbewerbsvorteile im Bereich CSR, Diversity und Employer Branding
  • Zukunftssicherheit bei der Entwicklung digitaler Produkte

Unternehmen, die heute in barrierefreie Lösungen investieren, gestalten nicht nur die Zukunft inklusiv, sondern auch erfolgreich.

Newsletter
Kein Spam. Nur die neuesten Releases und Tipps, spannende Artikel und exklusive Interviews – jede Woche direkt in Ihrem Posteingang.
Mehr DSGVO Informationen privacy policy.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.