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E-Rechnung 2025: Was Unternehmen jetzt dazu wissen müssen

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E-Rechnung 2025: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab 2025 steht eine bedeutende Änderung in der Rechnungsstellung bevor – die E-Rechnung wird verpflichtend im B2B-Bereich. Für viele Unternehmen bedeutet das: alte Prozesse überdenken, neue Standards umsetzen und digitale Lösungen finden. In diesem Beitrag erklären wir, was sich konkret ändert, wer betroffen ist und wie Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten – praxisnah und verständlich.

Was ist eine E-Rechnung – und warum wird sie 2025 Pflicht?

Die E-Rechnung ist keine einfache PDF-Datei per E-Mail, sondern ein strukturiertes elektronisches Format, das automatisiert verarbeitet werden kann. Grundlage ist in Deutschland vor allem das XRechnung-Format, das sich am europäischen Standard EN 16931 orientiert.

Die Einführungspflicht der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 basiert auf dem Wachstumschancengesetz und ist Teil der Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und zur Digitalisierung der Finanzverwaltung.

Wichtige Merkmale der E-Rechnung:

  • Sie enthält strukturierte Daten im XML-Format.
  • Sie ermöglicht die automatische Weiterverarbeitung in ERP-Systemen.
  • Sie ist revisionssicher und erfüllt steuerrechtliche Anforderungen.
  • Sie ersetzt die klassische Papierrechnung und auch einfache PDF-Rechnungen.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. In den Folgejahren wird auch die Verpflichtung zum Versand eingeführt – voraussichtlich ab 2026. Wichtig: Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.

Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Pflicht betrifft alle Unternehmen, die Leistungen an andere inländische Unternehmen erbringen (B2B-Geschäfte) und dafür Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen. Kleinunternehmen, Freiberufler und Mittelständler sind genauso betroffen wie Großunternehmen.

Drei wesentliche Szenarien:

  1. Rechnungsempfang ab 2025:
  2. Jedes Unternehmen muss ab dem 1. Januar 2025 technisch in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen.
  3. Übergangsregelung für den Versand:
  4. Zwischen 2025 und 2027 gibt es Übergangsfristen für das verpflichtende Versenden von E-Rechnungen – vorausgesetzt, der Empfänger akzeptiert weiterhin PDF oder Papier.
  5. Volle Pflicht ab 2028:
  6. Spätestens ab dem 1. Januar 2028 sind ausschließlich E-Rechnungen erlaubt – sowohl für Versand als auch Empfang.

Die Vorteile der E-Rechnung für Unternehmen

Die Einführungspflicht mag zunächst nach Mehraufwand klingen – langfristig bietet die E-Rechnung jedoch viele Chancen:

  • Zeitersparnis: Automatisierte Prozesse reduzieren manuelle Tätigkeiten.
  • Kostenreduktion: Papier-, Druck- und Versandkosten entfallen.
  • Schnellere Zahlungsabwicklung: Dank klarer Formate und digitalem Workflow.
  • Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Einfache Archivierung und rechtssichere Nachweise.
  • Fehlerreduktion: Strukturierte Daten verringern menschliche Fehlerquellen.
  • Zukunftsfähigkeit: Unternehmen digitalisieren ihre Buchhaltung nachhaltig.

Unternehmen, die frühzeitig umstellen, profitieren doppelt – durch Prozessoptimierung und durch Sicherheit gegenüber zukünftigen Auflagen.

So bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die E-Rechnung 2025 vor

Viele Unternehmen stehen nun vor der Frage: Was muss ich konkret tun? Die gute Nachricht: Mit der richtigen Herangehensweise ist der Umstieg gut zu meistern. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Bestandsaufnahme durchführen

  • Welche Rechnungsprozesse gibt es aktuell im Unternehmen?
  • Welche Systeme (ERP, Buchhaltung, Warenwirtschaft) sind im Einsatz?
  • Werden bereits strukturierte Formate verwendet?

2. Softwarelösungen prüfen oder anpassen

  • Verfügt Ihre ERP-Lösung über eine Schnittstelle zur Erstellung und zum Empfang von E-Rechnungen im XRechnung-Format?
  • Können Prozesse für den Rechnungseingang automatisiert werden?

Hinweis: Moderne ERP-Systeme wie Syvera bieten bereits heute integrierte E-Rechnungsfunktionen – inklusive automatischer Validierung, Schnittstellen zu Partnern und einfacher Anbindung an Buchhaltungssysteme.

3. Mitarbeiter:innen schulen

Die Umstellung ist nicht nur eine technische, sondern auch eine prozessuale Veränderung. Schulen Sie Ihr Team in folgenden Punkten:

  • Verständnis für E-Rechnungsformate und rechtliche Vorgaben
  • Umgang mit der neuen Rechnungssoftware
  • Kontrolle und Archivierung von Eingangsrechnungen

4. Kommunikation mit Geschäftspartnern

Besprechen Sie mit Ihren Kunden und Lieferanten frühzeitig, wann und wie der Umstieg erfolgen soll. Einheitliche Prozesse reduzieren Rückfragen und erleichtern den Übergang.

5. Datenschutz und Archivierung beachten

Auch bei E-Rechnungen gelten Anforderungen an die Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) sowie an die revisionssichere Archivierung. Prüfen Sie, ob Ihr DMS oder ERP-System diese Anforderungen erfüllt.

Fazit: Jetzt handeln, digital vorausgehen

Die E-Rechnung 2025 kommt – und das schneller, als viele denken. Wer heute noch mit Papier oder PDF arbeitet, sollte jetzt handeln, um nicht von gesetzlichen Anforderungen überrascht zu werden. Der Umstieg bietet die Chance, interne Prozesse zu modernisieren und langfristig effizienter zu wirtschaften.

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