Die GoBD – kurz für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – regeln, wie Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten digital erfassen, speichern und archivieren müssen. Sie gelten für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform – also vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft.
Ursprünglich 2014 veröffentlicht, wurden die GoBD bereits mehrfach angepasst. Zum 1. Januar 2025 treten neue Vorgaben in Kraft, die insbesondere den Umgang mit E-Mails und digitalen Geschäftsprozessen betreffen. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Verstöße gegen die Buchführungspflicht, was im schlimmsten Fall zu Steuerschätzungen oder Bußgeldern führen kann.
Wichtig zu wissen: Die GoBD sind keine optionalen „Empfehlungen“, sondern gelten verbindlich für jede steuerpflichtige Organisation. Die Finanzverwaltung prüft im Rahmen von Betriebsprüfungen, ob die Anforderungen eingehalten werden – insbesondere, ob steuerrelevante Daten nachvollziehbar, vollständig, manipulationssicher und fristgerecht aufbewahrt werden.
Die aktuelle Überarbeitung der GoBD bringt einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Im Fokus steht die digitale Kommunikation per E-Mail, aber auch automatisierte Prozesse und Cloud-Lösungen rücken verstärkt in den Mittelpunkt.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Ab 2025 werden E-Mails mit steuerlich relevantem Inhalt gleichwertig wie Papierrechnungen oder Buchungsbelege behandelt. Entscheidend ist nicht das Medium, sondern der Inhalt der Nachricht. Das bedeutet konkret:
Die Finanzverwaltung legt großen Wert auf Manipulationsschutz. E-Mails dürfen nach der Archivierung nicht mehr verändert oder gelöscht werden. Die Archivierung muss:
Manuelles Ablegen in Ordnerstrukturen auf dem Server oder Ausdrucke in Papierform reichen nicht mehr aus.
Viele Unternehmen setzen inzwischen auf Cloud-Lösungen zur E-Mail-Archivierung. Die GoBD 2025 erkennen dies an, stellen aber neue Anforderungen:
Wird die E-Mail-Verarbeitung automatisiert – etwa durch OCR, automatische Belegerkennung oder ERP-Anbindung – so gelten folgende Bedingungen:
Die Umsetzung der neuen Vorgaben ist kein Hexenwerk – mit der richtigen Struktur und passenden Tools gelingt die Umstellung effizient. Hier ein Leitfaden für Unternehmen, um GoBD-konform mit E-Mails umzugehen:
Nicht jede E-Mail muss archiviert werden – ausschlaggebend ist die steuerliche Relevanz. Unternehmen sollten ein System zur E-Mail-Klassifizierung einführen:
Tipp: Moderne ERP-Systeme wie Syvera bieten automatisierte Workflows, um solche Klassifizierungen zu erleichtern und archivierungspflichtige Mails direkt dem Vorgang zuzuordnen.
Ein zentrales E-Mail-Archivsystem ist unerlässlich. Die Lösung sollte:
Die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil der GoBD-Compliance. Darin muss exakt beschrieben sein:
Tipp: Einmal sauber aufgesetzt, reicht eine jährliche Aktualisierung – das kann intern oder mit externer Unterstützung erfolgen.
Besonders im Umgang mit E-Mails ist die Mitarbeitersensibilisierung essenziell:
Ein kurzer interner Leitfaden oder regelmäßige Schulungen helfen, Fehler zu vermeiden – denn auch eine versehentliche Löschung kann Konsequenzen haben.
Die GoBD 2025 bringen mehr Klarheit, aber auch mehr Verantwortung für Unternehmen im Umgang mit digitalen Geschäftsprozessen – insbesondere bei E-Mails. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, profitiert gleich mehrfach:
Mit einer modernen ERP-Lösung wie Syvera können Sie E-Mails direkt mit Vorgängen verknüpfen, GoBD-konform archivieren und revisionssicher verwalten – ohne zusätzliche Tools oder Medienbrüche.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die E-Mail-Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und zukunftssicher aufzustellen. Denn GoBD ist nicht nur Pflicht – sondern auch eine Chance, digitale Ordnung in den Arbeitsalltag zu bringen.