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Meldepflicht für elektronische Kassen ab 2025 – das müssen Unternehmen jetzt wissen

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Die gesetzliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme nimmt 2025 endgültig Fahrt auf – ein Thema, das viele Unternehmen betrifft, aber in der Praxis oft noch Fragen aufwirft. Dieser Ratgeber zeigt auf, was genau auf Betriebe zukommt, welche Fristen und Anforderungen gelten und welche Konsequenzen drohen, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden. Klar, verständlich und praxisnah – so wie es Unternehmer brauchen.

Hintergrund: Warum gibt es die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme?

Seit mehreren Jahren verfolgt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine klare Linie: Die Bekämpfung von Steuerbetrug im Kassenbereich soll durch digitale Kontrollsysteme verbessert werden. Bereits mit dem Kassengesetz 2020 wurden erste Schritte gesetzt – unter anderem mit der Pflicht zur Verwendung einer sogenannten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).

Die nun kommende Meldepflicht ab dem 1. Januar 2025 ist ein weiterer Baustein dieser Strategie. Ziel ist es, den Einsatz elektronischer Kassensysteme vollständig zu erfassen, um eine manipulationssichere, lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorgänge sicherzustellen.

Bisher reichte es, ein entsprechendes Kassensystem mit TSE zu betreiben – ab 2025 wird es jedoch Pflicht, jedes System aktiv beim Finanzamt zu melden. Damit wird eine zentrale Datenbank über eingesetzte Kassensysteme in Deutschland geschaffen.

Wer ist von der neuen Meldepflicht betroffen?

Die Meldepflicht betrifft alle Unternehmer, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE verwenden. Dazu zählen unter anderem:

  • Einzelhändler
  • Gastronomen
  • Friseure
  • Bäckereien
  • Dienstleister mit Barzahlung
  • Handwerksbetriebe mit Ladengeschäft
  • Betreiber von Automaten (z. B. Warenautomaten mit Kassensystem)

Auch Kleinbetriebe oder mobile Verkaufsstellen (z. B. Marktstände mit digitalem Kassensystem) sind nicht ausgenommen.

Nicht betroffen sind hingegen Betriebe, die ausschließlich Papierkassen, Excel-Lösungen oder manuelle Kassenbücher verwenden – was aber ebenfalls zunehmend kritisch von der Finanzverwaltung gesehen wird.

Welche Kassensysteme sind betroffen – und was muss genau gemeldet werden?

Nicht jedes Kassensystem fällt automatisch unter die Meldepflicht. Maßgeblich ist, ob eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorhanden ist. Diese TSE ist bereits seit Januar 2020 vorgeschrieben und dient der fälschungssicheren Speicherung von Transaktionen. Die neue Meldepflicht ist eine ergänzende Maßnahme.

Folgende Systeme sind meldepflichtig:

  • Elektronische Registrierkassen mit TSE
  • PC-Kassensysteme mit Kassenmodul und TSE
  • App-basierte Kassensysteme mit TSE
  • Cloud-basierte Kassenlösungen mit zertifizierter Online-TSE

Nicht betroffen sind:

  • Reine offene Ladenkassen (z. B. Bargeldkassette ohne elektronische Aufzeichnung)
  • Kassensysteme, die nicht mehr genutzt werden und bis 31.12.2019 außer Betrieb genommen wurden

Diese Daten müssen gemeldet werden:

  1. Seriennummer der Kasse
  2. Seriennummer der TSE
  3. Art des Kassensystems (Modellbezeichnung und Hersteller)
  4. Datum der Inbetriebnahme
  5. Unternehmensdaten (inkl. Steuernummer)
  6. ggf. Datum der Außerbetriebnahme (bei Änderungen oder Tausch)

Alle Angaben müssen digital im ELSTER-Unternehmenskonto hinterlegt werden. Eine direkte Anbindung über API-Lösungen ist derzeit nicht vorgesehen, sodass die Meldung manuell erfolgen muss – zumindest in der ersten Phase.

Was Unternehmen jetzt tun müssen – Handlungsempfehlungen bis Ende 2024

Die Einführung der Meldepflicht bringt einige organisatorische und technische Aufgaben mit sich. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum 1. Januar 2025 nutzen, um ihre Kassensysteme und Prozesse auf die neuen Anforderungen auszurichten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vorbereitung:

  1. Bestandsaufnahme der vorhandenen Kassensysteme:
  • Welche Systeme sind im Einsatz?
  • Ist eine TSE vorhanden und korrekt integriert?
  1. Hersteller kontaktieren:
  • Unterstützt das Kassensystem die neuen Anforderungen?
  • Gibt es Software-Updates oder Hinweise zur Datenbereitstellung für ELSTER?
  1. ELSTER-Zugang prüfen oder beantragen:
  • Jedes Unternehmen benötigt ein Unternehmenskonto auf ELSTER.
  • Zugangsdaten frühzeitig bereitlegen, ggf. neue Benutzer anlegen.
  1. Meldedaten vorbereiten:
  • Seriennummern und technische Informationen bereithalten
  • Dokumentation der Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
  1. Fristen beachten:
  • Die Meldung muss spätestens zum 31.12.2024 erfolgen
  • Änderungen (z. B. Systemtausch) sind innerhalb eines Monats zu melden
  1. Interne Prozesse anpassen:
  • Zuständigkeiten im Unternehmen festlegen
  • Schulungen für Mitarbeiter, insbesondere im Bereich Buchhaltung und IT

Wichtiger Hinweis:

Die Meldung ersetzt nicht die Aufbewahrungspflichten, die bisher für Kassendaten gelten. Auch die Belegausgabepflicht, die Einzelaufzeichnungspflicht und die Nachvollziehbarkeit im Rahmen von Betriebsprüfungen bleiben weiterhin bestehen.

Was passiert bei Versäumnissen? Risiken und mögliche Sanktionen

Wer seine Kassen nicht ordnungsgemäß meldet, riskiert nicht nur eine Mahnung, sondern auch erhebliche Konsequenzen durch das Finanzamt. Die Finanzverwaltung betrachtet die Meldepflicht als Teil der steuerlichen Ordnungspflicht. Verstöße gelten daher als Ordnungswidrigkeit gemäß § 379 AO (Abgabenordnung) – und können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Mögliche Risiken bei Verstößen:

  • Bußgelder bei Nichtmeldung oder Fristversäumnis
  • Verlängerte Prüfungszeiträume durch die Finanzbehörden
  • Verwerfung der Buchführung bei formellen Mängeln
  • Steuerschätzungen durch das Finanzamt
  • Imageverlust und Vertrauensschaden

Auch kleinere Nachlässigkeiten können teuer werden – etwa wenn die TSE nicht korrekt gemeldet oder das Gerät nicht vollständig registriert wurde. Deshalb sollten Unternehmen den gesamten Meldeprozess sorgfältig dokumentieren und regelmäßig überprüfen.

Fazit: Jetzt aktiv werden und Meldepflicht frühzeitig umsetzen

Die elektronische Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Steuertransparenz. Für Unternehmen bedeutet das: mehr Aufwand in der Verwaltung, aber auch mehr Rechtssicherheit im Umgang mit der Finanzbehörde.

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