Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, regeln in Deutschland, wie steuerlich relevante Daten gespeichert, verarbeitet und archiviert werden müssen. Sie wurden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstmals im Jahr 2014 veröffentlicht und seitdem regelmäßig überarbeitet, zuletzt im Jahr 2019. Ziel der GoBD ist es, eine einheitliche rechtliche Grundlage für die digitale Buchführung zu schaffen – insbesondere mit Blick auf die Prüfbarkeit der Daten durch das Finanzamt.
Die Relevanz der GoBD ergibt sich aus dem Umstand, dass Unternehmen zunehmend digitale Systeme zur Verwaltung ihrer Geschäftsprozesse einsetzen – von ERP-Systemen über CRM-Software bis hin zu Cloudlösungen. Besonders betroffen sind dabei auch E-Mails, denn sie enthalten oft steuerrelevante Informationen wie Angebote, Rechnungen, Verträge oder Auftragsbestätigungen. Damit unterliegen sie denselben Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten wie klassische Papierunterlagen.
Kernanforderungen der GoBD sind insbesondere:
Verstöße gegen die GoBD können empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa in Form von Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen oder steuerlichen Nachteilen. Gerade in Bezug auf die elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail-Verkehr mit Kunden oder Lieferanten) ist es deshalb für Unternehmen essenziell, sich mit den GoBD-Vorgaben auseinanderzusetzen – nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch im Tagesgeschäft.
Die Überarbeitung der GoBD im Jahr 2019 brachte einige zentrale Neuerungen mit sich, die vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen von Bedeutung sind. Ein zentrales Element ist die zunehmende Berücksichtigung cloudbasierter Lösungen, mobiler Endgeräte und die Möglichkeit der digitalen Belegverarbeitung – Bereiche, die im ursprünglichen GoBD-Dokument kaum oder nur am Rande berücksichtigt wurden.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
Die Neuerungen in den GoBD sind Ausdruck einer zunehmenden Digitalisierung im steuerlichen Umfeld. Unternehmen, die diese Anforderungen ignorieren oder nur unvollständig umsetzen, riskieren nicht nur formale Mängel bei der Buchführung, sondern auch empfindliche Sanktionen bei steuerlichen Betriebsprüfungen.
Besonders im Fokus steht dabei die elektronische Kommunikation. Die E-Mail ist in vielen Geschäftsprozessen zentraler Bestandteil – wird aber in der Praxis häufig nicht GoBD-konform behandelt. Dabei ist es gerade hier besonders wichtig, Standards zu etablieren.
E-Mails sind längst mehr als reine Kommunikationsmittel – sie sind rechtlich relevante Geschäftsdokumente. Das bedeutet: E-Mails mit steuerlich bedeutsamem Inhalt müssen genauso archiviert werden wie Rechnungen oder Lieferscheine auf Papier. Doch genau hier liegt die Herausforderung, denn viele Unternehmen speichern E-Mails entweder gar nicht, zu spät oder unsystematisch.
Eine rechtskonforme Archivierung von E-Mails muss folgende Kriterien erfüllen:
Für Unternehmen gibt es mehrere Möglichkeiten, eine GoBD-konforme Archivierung umzusetzen:
Achtung: Ein Backup ersetzt keine Archivierung! Ein regelmäßig erstelltes E-Mail-Backup erfüllt nicht die Anforderungen an Unveränderbarkeit und strukturierte Aufbewahrung gemäß GoBD.
Die GoBD machen keine Ausnahmen für kleine Unternehmen oder fehlendes IT-Wissen – sie gelten für alle steuerpflichtigen Betriebe in Deutschland. Wer E-Mails als geschäftsrelevante Dokumente betrachtet, muss sie auch entsprechend behandeln. Das bedeutet: eine sichere, nachvollziehbare, vollständige und revisionssichere Archivierung ist Pflicht.
Dabei geht es nicht nur um die technische Lösung – sondern auch um die richtige Organisation im Unternehmen. Eine sauber dokumentierte Verfahrensweise, regelmäßige Schulungen und der gezielte Einsatz von Archivierungssystemen sind entscheidend, um die Anforderungen der Finanzverwaltung zu erfüllen.
Wer jetzt handelt und klare Prozesse etabliert, spart sich später viel Ärger – bei Betriebsprüfungen, Nachfragen durch das Finanzamt oder internen Problemen mit der Datenverwaltung.