Was sind die GoBD – und warum sind sie für jedes Unternehmen relevant?
Die GoBD – kurz für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – regeln, wie Unternehmen ihre steuerrelevanten Daten digital erfassen, speichern und archivieren müssen. Sie gelten für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform – also vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft.
Ursprünglich 2014 veröffentlicht, wurden die GoBD bereits mehrfach angepasst. Zum 1. Januar 2025 treten neue Vorgaben in Kraft, die insbesondere den Umgang mit E-Mails und digitalen Geschäftsprozessen betreffen. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert, riskiert Verstöße gegen die Buchführungspflicht, was im schlimmsten Fall zu Steuerschätzungen oder Bußgeldern führen kann.
Wichtig zu wissen: Die GoBD sind keine optionalen „Empfehlungen“, sondern gelten verbindlich für jede steuerpflichtige Organisation. Die Finanzverwaltung prüft im Rahmen von Betriebsprüfungen, ob die Anforderungen eingehalten werden – insbesondere, ob steuerrelevante Daten nachvollziehbar, vollständig, manipulationssicher und fristgerecht aufbewahrt werden.
GoBD 2025: Diese Neuerungen sollten Sie kennen
Die aktuelle Überarbeitung der GoBD bringt einige praxisrelevante Änderungen mit sich. Im Fokus steht die digitale Kommunikation per E-Mail, aber auch automatisierte Prozesse und Cloud-Lösungen rücken verstärkt in den Mittelpunkt.
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. E-Mails als vollwertige Buchführungsbelege
Ab 2025 werden E-Mails mit steuerlich relevantem Inhalt gleichwertig wie Papierrechnungen oder Buchungsbelege behandelt. Entscheidend ist nicht das Medium, sondern der Inhalt der Nachricht. Das bedeutet konkret:
- Angebote, Rechnungen, Bestellbestätigungen, Vertragsabsprachen, Lieferscheine, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als originäre Buchungsbelege.
- Diese E-Mails müssen vollständig und revisionssicher archiviert werden – inklusive aller Anhänge.
- Auch Antworten und weiterführende Konversationen, sofern steuerlich relevant, gehören zur archivierungspflichtigen Kommunikation.
2. Pflicht zur Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit
Die Finanzverwaltung legt großen Wert auf Manipulationsschutz. E-Mails dürfen nach der Archivierung nicht mehr verändert oder gelöscht werden. Die Archivierung muss:
- zeitnah erfolgen (spätestens zum Ablauf des Folgemonats),
- unveränderbar sein (technisch abgesichert),
- vollständig alle Informationen beinhalten (auch Header, Metadaten, Anhänge),
- und jederzeit maschinell auswertbar sein.
Manuelles Ablegen in Ordnerstrukturen auf dem Server oder Ausdrucke in Papierform reichen nicht mehr aus.
3. Cloud-Archivierung wird erlaubt – aber nicht ohne Regeln
Viele Unternehmen setzen inzwischen auf Cloud-Lösungen zur E-Mail-Archivierung. Die GoBD 2025 erkennen dies an, stellen aber neue Anforderungen:
- Der Dienstleister muss nachweislich GoBD-konform archivieren (z. B. durch ein Prüfungsprotokoll nach IDW PS 880).
- Die Daten müssen in einem auswertbaren Format vorliegen (z. B. PDF/A, XML).
- Es muss ein lückenloses Berechtigungskonzept geben.
- Der Zugriff auf die Archive muss für das Finanzamt jederzeit möglich sein – inkl. Suchfunktion und Exportfunktion.
4. Automatisierte Verarbeitung (z. B. E-Mail-Bots) wird reguliert
Wird die E-Mail-Verarbeitung automatisiert – etwa durch OCR, automatische Belegerkennung oder ERP-Anbindung – so gelten folgende Bedingungen:
- Prüfprotokolle müssen die Nachvollziehbarkeit der Erfassung sicherstellen.
- Es muss dokumentiert werden, wie die Systeme funktionieren.
- Eine Verfahrensdokumentation ist zwingend notwendig – sie beschreibt, wie E-Mails erfasst, verarbeitet, archiviert und ggf. gelöscht werden.
So erfüllen Unternehmen 2025 die GoBD-Anforderungen bei E-Mails
Die Umsetzung der neuen Vorgaben ist kein Hexenwerk – mit der richtigen Struktur und passenden Tools gelingt die Umstellung effizient. Hier ein Leitfaden für Unternehmen, um GoBD-konform mit E-Mails umzugehen:
1. Relevanz prüfen und E-Mails klassifizieren
Nicht jede E-Mail muss archiviert werden – ausschlaggebend ist die steuerliche Relevanz. Unternehmen sollten ein System zur E-Mail-Klassifizierung einführen:
- Archivierungspflichtig: Angebote, Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Verträge, Korrespondenz zu steuerrelevanten Vorgängen
- Nicht archivierungspflichtig: interne Besprechungseinladungen, Newsletter, Werbung, rein private Mails
Tipp: Moderne ERP-Systeme wie Syvera bieten automatisierte Workflows, um solche Klassifizierungen zu erleichtern und archivierungspflichtige Mails direkt dem Vorgang zuzuordnen.
2. Revisionssichere Archivierungslösung implementieren
Ein zentrales E-Mail-Archivsystem ist unerlässlich. Die Lösung sollte:
- Mails automatisiert erfassen (z. B. über SMTP oder IMAP),
- eine lückenlose Historie führen,
- Anhänge vollständig speichern,
- Such- und Exportfunktionen bieten,
- revisionssicher sein (kein Löschen oder Überschreiben möglich),
- und DSGVO-konform arbeiten.
3. Verfahrensdokumentation erstellen
Die Verfahrensdokumentation ist Pflichtbestandteil der GoBD-Compliance. Darin muss exakt beschrieben sein:
- Wie E-Mails ins System gelangen,
- Welche Filter oder Workflows angewendet werden,
- Wie die Unveränderbarkeit sichergestellt wird,
- Wer auf die Daten zugreifen darf (Rechteverwaltung),
- Wie die Löschung oder Aufbewahrung erfolgt (nach Fristen).
Tipp: Einmal sauber aufgesetzt, reicht eine jährliche Aktualisierung – das kann intern oder mit externer Unterstützung erfolgen.
4. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Besonders im Umgang mit E-Mails ist die Mitarbeitersensibilisierung essenziell:
- Welche E-Mails sind zu archivieren?
- Wie sind Anhänge korrekt zu benennen?
- Was ist bei CC und Weiterleitungen zu beachten?
Ein kurzer interner Leitfaden oder regelmäßige Schulungen helfen, Fehler zu vermeiden – denn auch eine versehentliche Löschung kann Konsequenzen haben.
Fazit: GoBD 2025 – Jetzt handeln und Digitalisierung richtig nutzen
Die GoBD 2025 bringen mehr Klarheit, aber auch mehr Verantwortung für Unternehmen im Umgang mit digitalen Geschäftsprozessen – insbesondere bei E-Mails. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, profitiert gleich mehrfach:
- Steuerlich auf der sicheren Seite
- Effizientere Prozesse durch klare Strukturen
- Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit
- Bessere Basis für Automatisierung und Digitalisierung
Mit einer modernen ERP-Lösung wie Syvera können Sie E-Mails direkt mit Vorgängen verknüpfen, GoBD-konform archivieren und revisionssicher verwalten – ohne zusätzliche Tools oder Medienbrüche.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die E-Mail-Prozesse auf den Prüfstand zu stellen und zukunftssicher aufzustellen. Denn GoBD ist nicht nur Pflicht – sondern auch eine Chance, digitale Ordnung in den Arbeitsalltag zu bringen.